Urheberrechte & Lizenzen

 

Über diese zwei Begriffe sind die meisten von uns sicher schon das ein oder andere mal gestolpert: Urheberrechte und Lizenzen. Aber was bedeuten sie und wo liegt der Unterschied?

In meinem Alltag kommt es häufig vor, dass ein Kunde:

 

– mit einem Design eines Dritten kommt
– ein Bild aus dem Internet verwenden möchte
– ein für ihn erstelltes Layout einer anderen Werbeagentur verwendet möchte

– ein früher verwendetes und gekauftes Bild „recycelt“ oder bearbeitet haben möchte
– …

Was ist das Problem?
Die meisten Kunden verfügen nicht über die Rechte und/oder Lizenzen.

Hierzu kurz eine Erläuterung.
Urheberrechte sind allumfassende Rechte an einem Werk. In der Regel ist der Urheber gleichzeitig auch der Schöpfer des Werkes. Ausnahmen bilden z.B. Firmenlogos, da hier der Grafiker – also der Schöpfer – die Urheberrechte auf den Käufer überträgt. Dass Bilder, Musik, Bücher und Filme urheberrechtlich geschützt sind, wissen viele, dass aber auch Texte dem Urheberrecht unterliegen, ist den meisten gar nicht bewusst. Zu solchen Texten gehört ein Slogan, ein Blogbeitrag aber auch beispielsweise eine Artikelbeschreibung und sogar AGB`s, sofern sie einen „kreativen“ Mehrwert haben, also über die reine Nennung von unveränderlichen Fakten hinaus gehen.

Im übrigen sind auch Bilder von euch selber (als Motiv) urheberrechtlich geschützt. Der Fotograf ist in diesem Fall der Urheber und dessen Zustimmung benötigt ihr, wenn ihr das Bild über den vertraglich vereinbarten Nutzen hinaus verwenden möchtet (z.B. ein Passbild wird gleichzeitig zum Profilbild im Internet). Kleiner Wermutstropfen: Auch der Fotograf darf nicht frei über das Bild verfügen, da ihr wiederum die Persönlichkeitsrechte daran habt 😉

Die Faustregel lautet also: Habe ich es erschaffen?

Ist ein Werk durch dich entstanden, hast du die Urheberrechte und kannst damit machen was du möchtest. Du kannst es verändern, verkaufen und überall verwenden. Hast du es von jemanden bekommen, benötigst du allerdings die (schriftliche) Übertragung der Urheberrechte, um frei über das Werk verfügen zu dürfen.

Hier ist auch schon ein Fallstrick.
Wenn ich eine Agentur beauftrage mir einen Flyer zu erstellen und das Layout – also das grafische Grundgerüst – durch die Agentur erstellt wird, so ist die Agentur Urheber des Layouts. Als Kunde kauft man lediglich das Endprodukt – in diesem Fall den Flyer. Ein Recht am Layout erwirbt man in der Regel damit nicht. Wenn man nun die Agentur wechselt, darf man das Layout nic

 

ht weiter verwenden, es sei denn man erwirbt zuvor die Urheberrechte bzw. die Lizenz. Vergleichen lässt sich das mit einer Hochzeitstorte: Man bezahlt das Endprodukt jedoch nicht das Rezept – selbst wenn dieses durch den Kunden maßgeblich beeinflusst wurde.

Kommen wir zu den Lizenzen.
Viele Grafiker und Fotografen verkaufen ihre Arbeiten auch über Lizenzen. Zuerst einmal bedeutet das, dass du in der Regel kein exklusives Werk für dich alleine hast. Der Vorteil ist, dass der Preis weit geringer ist, als bei einem Produkt, das ausschließlich für dich erstellt wurde. Bei Lizenzen ist es zwingend notwendig sich die Lizenzvereinbarungen ganz genau durchzulesen. Im Gegensatz zu den Urheberrechten können Lizenzen völlig frei gestaltet werden. Fallstricke sind unter anderem:

– keine gewerbliche Nutzung erlaubt

– Nennung des Urhebers erforderlich
– limitierte Fertigungshöhe
– Produktlimitierung
– keine Änderungen erlaubt

Um es kurz zu machen:
Ein gekauftes Bild bei einer Fotodatenbank kann im schlimmsten Fall nur unverändert, auf nur einem Produkt, in geringer Auflage und nur im privaten Rahmen genutzt werden.

Was passiert eigentlich, wenn man Werke ohne Rechte verwendet?

Zuerst kann eine kostenpflichtige Abmahnung ins Haus flattern. Meist liegt der Betrag im mittleren dreistelligen Bereich. Darüber hinaus kann der Urheber Schadenersatz fordern, der ihm durch einen möglichen Gewinnausfall entstanden ist.  Zuletzt wird der Urheber den weiteren Vertrieb seines Werkes verbieten. Je nach dem wie man es verwendet hat, kann das lediglich die Löschung des Werkes auf der eigenen Webseite sein, aber es kann auch die Vernichtung des gesamten Lagerbestandes bedeuten, wenn man beispielsweise ein Bild auf Shirts, Tassen und Postkarten gedruckt hat.

Das Fazit dieser ganzen Ausführung ist: Sichere dich ab und lass dir alles schriftlich geben.

Speichere dir AGB`s und Lizenzvereinbarungen ab und frage gezielt bei deiner Agentur nach, solltest du in den Rechtstexten nicht fündig werden. Nur so sparst du dir im Nachgang viel Ärger und auch viel Geld.

Hast du Fragen? Stell sie mir!

Dieser Blogbeitrag dient lediglich Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar.

2 Idee über “Urheberrechte & Lizenzen

  1. Grafikdesign Köln sagt:

    Super Beitrag! Es ist ja in der Tat sehr wichtig, sich mit solchen Themen (auch wenn sie nicht so berauschend sind) auseinanderzusetzen. Das Marken- und Namensrecht sind schon ziemlich spannende Bereiche … da gibt es einige interessante Fälle. Man sollte auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen und sich mit dieser Thematik wenigstens etwas auseinandersetzen. VG aus Köln

    • Sarah Händel sagt:

      Herzlichen Dank für dein Feedback und das kollegiale Lob. Ich glaube bei dem Thema beißen wir uns alle regelmäßig die Zähne bei so manchem Kunden aus 😀
      Viele Grüße und auf ein tolles 2022 aus dem Vogtland nach Köln 🙂

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